Bei einer unauffällig verlaufenden Schwangerschaft ist nach den Mutterschaftsrichtlinien dreimal eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung mittels Ultraschall vorgesehen:
Die weiterführende Ultraschallfeindiagnostik (Fehlbildungsausschluss), die fetale Echokardiographie (Untersuchung des kindlichen Herzens) und der Dopplerultraschall (Messung der Durchblutung von Gebärmutter und Nabelschnur) sind besondere pränataldiagnostische Untersuchungsverfahren. Sie ermöglichen eine noch intensivere Untersuchung Ihres Kindes und liefern somit wesentlich differenziertere Informationen zum fetalen Entwicklungsstand. Die Kosten für diese Untersuchungen werden unter bestimmten Voraussetzungen (familiären Risiken, bestehende Erkrankungen/Auffälligkeiten, Alter > 35) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzungen für die Durchführung dieser Untersuchungen sind eine technisch hochwertige apparative Ausstattung und eine spezialisierte Qualifikation der Ärztin/des Arztes (DEGUM II-Zertifizierung). Diese besonderen Voraussetzungen bieten wir Ihnen in unserer Praxis.