Ultraschall

Ultraschallscreening

Bei einer unauffällig verlaufenden Schwangerschaft ist nach den Mutterschaftsrichtlinien dreimal eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung mittels Ultraschall vorgesehen:

  1. Screening: 8+0 bis 11+6 SSW
  2. genaue Bestimmung des Schwangerschaftsalters
  3. frühzeitiges Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften
  4. Screening: 18+0 bis 21+6 SSW
    Sie haben die Wahl zwischen:
  5. Basis Ultraschallscreening - Kontrolle der zeitgerechten Entwicklung des Feten
  6. Erweitertes 2b-Screening – Suche nach auffälligen fetalen Merkmalen. Im Unterschied zum Basis Ultraschallscreening wird das Kind hierbei genauer untersucht
  7. Screening: 28 + 0 bis 31 + 6 SSW
    Dieses Screening dient nochmals der Kontrolle der zeitgerechten Entwicklung des Feten

Spezielle pränataldiagnostische Untersuchungen

Die weiterführende Ultraschallfeindiagnostik (Fehlbildungsausschluss), die fetale Echokardiographie (Untersuchung des kindlichen Herzens) und der Dopplerultraschall (Messung der Durchblutung von Gebärmutter und Nabelschnur) sind besondere pränataldiagnostische Untersuchungsverfahren. Sie ermöglichen eine noch intensivere Untersuchung Ihres Kindes und liefern somit wesentlich differenziertere Informationen zum fetalen Entwicklungsstand. Die Kosten für diese Untersuchungen werden unter bestimmten Voraussetzungen (familiären Risiken, bestehende Erkrankungen/Auffälligkeiten, Alter > 35) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzungen für die Durchführung dieser Untersuchungen sind eine technisch hochwertige apparative Ausstattung und eine spezialisierte Qualifikation der Ärztin/des Arztes (DEGUM II-Zertifizierung). Diese besonderen Voraussetzungen bieten wir Ihnen in unserer Praxis.